Bauherren aufgepasst: die PV-Anlagen Einbaupflicht kommt
Niedersachsen nimmt Hausbesitzer und -bauer in die Pflicht
Seit dem 01.01.2025 gilt in Niedersachsen eine umfassende PV-Pflicht für alle neuen Gebäude und bei Veränderungen an Bestandsdächern.
Diese Pflicht ensteht aus der Neuerung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) aus dem Dezember 2023.
Die PV-Pflicht aus § 32a NBauO gilt für sämtliche Gebäude, die ab 2025 errichtet werden und eine Dachfläche von mindestens 50 m² haben.
Die Hälfte und mehr der Dachfläche muss mit Anlagen zur Stromerzeugung belegt werden. Das betrifft auch den Anlagenbestand, wenn Veränderungen am Dach vorgenommen werden.
Ausnahmen von der Pflicht können u.a. gelten, wenn die Erfüllung technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
Für die Einhaltung der PV-Plicht ist der Bauherr verantwortlich.
Eine eventuelle Unwirtschaftlichkeit muss nachvollziehbar dargelegt werden können.