F-Gase-Verordnung – Weitreichende Pflichten für Anlagenbetreiber von Wärmepumpenanlagen und Klimatechnik
Grundlage
F-Gase kommen als fluorierte Kältemittel in Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen zum Einsatz. Aufgrund ihres hohen Treibhauspotenzials wird ihre Verwendung durch diese Verordnung sukzessive eingeschränkt. Mit den Inhalten der novellierten F-Gase-Verordnung müssen sich auch die Betreiberinnen und Betreiber der Anlagen befassen, denn es ergeben sich für sie umfassende Pflichten, für deren Einhaltung sie verantwortlich sind.
Für den Anlagenbetreiber vereinfacht dargestellt
- Es gibt Fristen in Abhängigkeit der Umweltschädlichkeit des Kältemittels, ab denen sein Inverkehrbringen verboten ist/wird.
- Es gibt Fristen in Abhängigkeit der Umweltschädlichkeit und Füllmenge des Kältemittels, ab denen eine Bestandsanlage nicht mehr mit dem Kältemittel nachgefüllt werden darf (Reparatur).
- Anlagenbetreiber müssen in Abhängigkeit der Füllmenge des Kältemittels regelmäßig Dichtheitskontrollen durchführen lassen. Für die Durchführung und Dokumentation der Dichtheitskontrollen sind übrigens die Betreibenden der Anlagen verantwortlich – sie können diese Aufgabe jedoch einem Kälte-Klima-Fachbetrieb übertragen
- Im Falle einer reparierten Leckage muss der Erfolg der Reparatur binnen eines Monats, aber erst frühestens 24 Stunden nach der Durchführung der Reparatur, überprüft werden.
Zertifizierung und Training
Wer mit F-Gasen arbeitet, benötigt wie bisher auch, eine entsprechende Zertifizierung. Sowohl die an der Anlage arbeitende Person, als auch der Fachbetrieb müssen zertifiziert sein. Dies gilt auch für den Umgang mit natürlichem Kältemittel!






